Verwendungsbestimmungen
Zum Flaschen- und Kistenpool des Verbandes: Jedes Mitglied des Bayerischen Fruchtsaftverbandes ist berechtigt die Kisten und Flaschen des gemeinsamen Pools zu verwenden, vorausgesetzt es beachtet die Verwendungsbestimmungen für die Kisten und Flaschen und unterschreibt die Verpflichtungserklärung und die Schiedsvereinbarng gegenüber dem Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie. |
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Verwendungsbestimmungen Flaschen | |
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Verwendungsbestimmungen Kästen | ||
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Verpflichtungserklärung |


